Übernimmt die BUV jede Berufskrankheit?
Jeder vierte Deutsche läuft Gefahr von der Berufsunfähigkeit getroffen zu werden. Doch übernimmt die Berufunfähigkeitsversicherung eigentlich alles? Stressbedingte
Erkrankungen stehen bei den Deutschen mittlerweile auf der Tagesordnung. Nicht jede Krankheit
wird allerdings auch als Berufskrankheit anerkannt, und nur die die anerkannt wurde führt auch
zur Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn man sich dafür versichert hat. Burnout ist zum
Beispiel eine Krankheit, die nicht darunter fällt. Generell muss man aber immer um die Anerkennung
einer Berufskrankheit kämpfen, egal um was es sich handelt.
Voraussetzungen der Anerkennung von Berufskrankheiten
Als Berufskrankheit werden nur solche Krankheiten anerkannt, bei denen man nachweisen kann,
dass sie auch durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind beziehungsweise verursacht wurden. Zu solchen typischen Krankheiten gehören unter anderem ganz spezielle Allergien, Schwerhörigkeit, die durch Lärm ausgelöst wurde oder auch Atemwegerkrankungen, die durch Einatmen von Dämpfen oder Staub verursacht sind. Es muss also immer ein Beweis vorliegen, dass ein wesentlicher
und ursächlicher Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit und der Berufskrankheit besteht.
Das heißt, die Krankheit muss zweifelsfrei und eindeutig durch den Beruf verursacht sein. Wer
von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist, sollte versuchen eine lückenlose Dokumentation zu
schaffen, die aufzeigt über welchen Zeitraum welche Tätigkeiten ausgeführt wurden. Aber auch
die Arbeitsabläufe können von wichtiger Bedeutung sein und sollten deshalb lückenlos aufgelistet
werden. Fotos oder Zeichnungen können dazu beitragen, die Situation noch besser darzustellen.
Betriebsrat und auch Betriebsarzt können zur Klärung mit einbezogen werden.
Wie macht man die Ansprüche der BUV geltend
Wird vom Arzt der Verdacht auf eine Berufskrankheit festgestellt, besteht für ihn eine
Anzeigepflicht. Auch der Unternehmer selbst ist verpflichtet, einen solchen Verdacht zu
melden. Aber auch der Versicherte selbst oder seine Krankenkasse kann eine entsprechende
Anzeige verfassen. Danach wird vom UnfallVersicherungsträger der gesetzlichen Unfallkasse ein
Feststellungsverfahren eingeleitet. Sind alle Punkte abgeklärt, dann wird das Verfahren mit einer
versicherungsrechtlichen Entscheidung abgeschlossen. Man muss dabei allerdings bedenken,
dass es sich sehr lange hinziehen kann bis so eine Entscheidung gefällt wird, da hier viele Dinge
Berücksichtigung finden, die auch in die Vergangenheit zurückreichen können und mit Gutachten
belegt werden müssen.
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