Änderungen bei den Versicherungen ab 2012

Wie fast jedes Jahr kommt es auch zum Jahreswechsel 2012 zu signifikanten Änderungen in der Versicherungswirtschaft. Neben einigen kleineren Änderungen sind vor allem drei Neuregelungen besonders relevant für Versicherungsnehmer. Bestandsverträge sind üblicherweise nicht betroffen, die neuen Regeln gelten nur für Neuverträge.

Senkung des Garantiezinses und Erhöhung des Renteneintrittsalters

Die wohl wichtigste Änderung betrifft alle Lebensversicherungen und Rentenverträge. Während in 2011 noch ein Garantiezins von mindestens 2,25 % gilt, werden Verträge, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, nur noch mit garantierten 1,75 % verzinst. Diese Änderung wird sich zwar nicht unmittelbar auswirken, da die tatsächlich Verzinsung bei fast allen Versicherern derzeit noch deutlich höher liegt (im Branchenschnitt etwa 4 %), sollte sich allerdings die Banken- und Schuldenkrise zur einer weltweiten Wirtschaftskrise verstärken, kann die tatsächliche Verzinsung durchaus auf diesen niedrigen Wert absinken. Wer ohnehin eine Renten- oder Lebensversicherung abschließen will, sollte daher noch in 2011 zugreifen. Ab 2012 steigt außerdem das Erstauszahlungsalter bei Rentenversicherungen auf das 62. Lebensjahr, wer sein Kapital schon vorher ausgezahlt haben möchte, muss auf steuerliche Vorteile verzichten.

Unisextarife bei allen Versicherungssparten

Ab Dezember 2012 müssen alle Versicherer ihren Versicherten sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 1. März 2011 entschieden. Bisher waren die Tarife in einigen Versicherungssparten geschlechtsspezifisch aufgebaut, so sind private Krankenversicherungen für Frauen in der Regel teurer, da diese statistisch mehr Kosten verursachen. Auch in der Rentenversicherung wurde unterschiedlich kalkuliert, da Frauen meist älter werden als Männer. In diesen beiden Sparten wird sich die Umstellung also besonders auswirken. Allerdings wird es auch in einigen Sachversicherungssparten Änderungen geben. In der Kfz-Versicherung sind Zuschläge für junge Fahrer auch zukünftig möglich, sie dürfen aber nicht mehr geschlechtsspezifisch unterschiedlich sein. Bisher waren die Zuschläge für junge männliche Fahrer aufgrund der höheren Gefährdung deutlich höher, während weibliche junge Fahrer nur einen relativ geringen Zuschlag auf die normale Prämie zahlen mussten.



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